Wir bilden Sie aus in den Führerscheinklassen
A1
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder).
- Für 16- und 17-jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
- Mindestalter 16 Jahre
- 16 Doppelstunden Theorie, 12 Sonderfahrten
A Krafträder mit oder ohne Beiwagen (beschränkt)
- Nennleistung bis 25 KW (34 PS)
- Mindestalter 18 Jahre
- Nach Ablauf von zwei Jahren dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist
- nicht notwendig, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.
- 16 Doppelstunden Theorie, 12 Sonderfahrten (Reduzierung bei Vorbesitz Klasse A1 - nur 6 Sonderfahrten)
A Krafträder mit oder ohne Beiwagen (unbeschränkt)
- ohne Leistungsbeschränkung (direkt)
- Mindestalter 25 Jahre
- 16 Doppelstunden Theorie (Reduzierung bei Vorbesitz Klasse B (Pkw)), 12 Sonderfahrten
Unsere Motorräder:
- Klasse A1:Daelim
- Klasse A (Krad bis 34PS): Suzuki GS 500
- Klasse A (Krad über 34PS): Suzuki 600 Bandit






