Wir bilden Sie aus in den Führerscheinklassen
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A1
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Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als
11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17-jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.
Mindestalter 16 Jahre
16 Doppelstunden Theorie, 12 Sonderfahrten
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A
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Krafträder mit oder ohne Beiwagen
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beschränkt
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Nennleistung bis 25 KW (34 PS)
Mindestalter 18 Jahre
Nach Ablauf von zwei Jahren dürfen automatisch leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden.
Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist nicht notwendig, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.
16 Doppelstunden Theorie, 12 Sonderfahrten (Reduzierung bei Vorbesitz Klasse A1 - nur 6 Sonderfahrten)
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unbeschränkt
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ohne Leistungsbeschränkung (direkt)
Mindestalter 25 Jahre
16 Doppelstunden Theorie (Reduzierung bei Vorbesitz Klasse B (Pkw)), 12 Sonderfahrten
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Unsere Motorräder:
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Klasse A1:
Klasse A (Krad bis 34PS):
Klasse A (Krad über 34PS):
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Daelim
Suzuki GS 500
Suzuki 600 Bandit
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